TerraSignal
ProdukteÜber uns
TerraSignal © 2026Über unsNeuigkeitenKontaktDatenschutz & AGB
Im App Store laden
Alle Rechte vorbehalten.

Nutzungsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 2026-06-10

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

Teil 1 enthält Bestimmungen, die einheitlich für die Nutzung aller Dienste von TerraSignal gelten.

Artikel 1 (Geltungsbereich)

Diese Nutzungsbedingungen (im Folgenden „diese Bedingungen“) gelten für alle Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der Nutzung sämtlicher von der TERRASIGNAL K.K. (im Folgenden „das Unternehmen“) bereitgestellten Dienste, einschließlich TerraSignal Run, TerraSignal Plan und weiterer Dienste (zusammen „der Dienst“).

Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)

1. „Das Unternehmen“ bezeichnet die TERRASIGNAL K.K. 2. „Der Dienst“ bezeichnet gemeinsam die mobilen Anwendungen, Webdienste und sonstigen zugehörigen Dienste (einschließlich TerraSignal Run und TerraSignal Plan), die vom Unternehmen bereitgestellt werden. 3. „Nutzer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die den Dienst nach Zustimmung zu diesen Bedingungen nutzt. 4. „Einzelvereinbarung“ bezeichnet einen gesondert zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen geschlossenen Betriebsdienstleistungsvertrag (Master Service Agreement, MSA) oder eine vergleichbare Vereinbarung.

Artikel 3 (Kontoregistrierung)

Wer den Dienst nutzen möchte, registriert nach Zustimmung zu diesen Bedingungen und der gesondert veröffentlichten Datenschutzrichtlinie ein Konto nach dem vom Unternehmen vorgeschriebenen Verfahren. Die Nutzer sind für die Richtigkeit ihrer Registrierungsdaten sowie für die Verwaltung ihrer ID und ihres Passworts verantwortlich.

Artikel 4 (Inhalt des Dienstes)

Der Dienst umfasst TerraSignal Run (Beratung zur Optimierung des Batteriebetriebs), TerraSignal Plan (für eine zukünftige Einführung vorgesehen) sowie weitere Dienste. Die konkreten Nutzungsbedingungen sind in Teil 2 dieser Bedingungen (Dienstspezifische Bestimmungen) sowie in einer gesondert zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen geschlossenen Einzelvereinbarung festgelegt.

Artikel 5 (Anwendung dienstspezifischer Bestimmungen und Einzelvereinbarungen)

Teil 2 dieser Bedingungen (Dienstspezifische Bestimmungen) gilt zusammen mit diesen Bedingungen. Wird zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen eine Einzelvereinbarung (MSA usw.) geschlossen, so gehen deren Bestimmungen diesen Bedingungen vor. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und einer Einzelvereinbarung ist die Einzelvereinbarung maßgeblich.

Artikel 6 (Verbotene Handlungen)

Der Nutzer darf keine der folgenden Handlungen vornehmen: 1. Handlungen, die gegen Gesetze, Vorschriften oder die öffentliche Ordnung und gute Sitten verstoßen. 2. Handlungen, die Rechte Dritter verletzen. 3. Reverse Engineering, Dekompilierung, unbefugten Zugriff oder sonstige missbräuchliche Nutzung des Dienstes. 4. Weiterverkauf oder Weiterverbreitung von aus dem Dienst gewonnenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens. 5. Handlungen, die dem Unternehmen, anderen Nutzern oder Dritten Schaden zufügen.

Artikel 7 (Geistiges Eigentum)

Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums (einschließlich Urheberrechte, Patente und Marken) am Dienst stehen dem Unternehmen oder den rechtmäßigen Lizenzgebern zu. Die Nutzer dürfen diese nicht über den zur Nutzung des Dienstes erforderlichen Umfang hinaus verwenden.

Artikel 8 (Vertraulichkeit)

Der Nutzer hat geschäftliche, technische und sonstige betriebliche Informationen des Unternehmens (mit Ausnahme öffentlich bekannter Informationen), von denen er im Rahmen der Nutzung des Dienstes Kenntnis erlangt, vertraulich zu behandeln und darf diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder offenlegen noch weitergeben noch für andere Zwecke als die Nutzung des Dienstes verwenden.

Artikel 9 (Aussetzung und Änderung des Dienstes)

Das Unternehmen kann den Dienst ganz oder teilweise wegen Wartungsarbeiten, Systemstörungen, höherer Gewalt oder anderer unvermeidbarer Gründe vorübergehend aussetzen. Das Unternehmen bemüht sich um angemessene vorherige Benachrichtigung, außer in Notfällen.

Artikel 10 (Kündigung)

Verstößt der Nutzer gegen diese Bedingungen, kann das Unternehmen die Nutzung des Dienstes aussetzen oder den Nutzungsvertrag ohne vorherige Ankündigung kündigen. Eine freiwillige Kündigung durch den Nutzer erfolgt nach dem vom Unternehmen vorgeschriebenen Verfahren oder gemäß einer Einzelvereinbarung.

Artikel 11 (Haftungsbeschränkung)

Die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Nutzer ist auf den Gesamtbetrag der vom Nutzer in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an das Unternehmen gezahlten Gebühren begrenzt. Sieht eine Einzelvereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen etwas anderes vor, so ist diese Bestimmung maßgeblich. Das Unternehmen haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn sowie für indirekte, besondere oder Folgeschäden.

Artikel 12 (Änderung der Bedingungen)

Das Unternehmen kann diese Bedingungen im angemessenen erforderlichen Umfang ändern. Wesentliche Änderungen werden den Nutzern per E-Mail oder durch eine Mitteilung im Dienst bekannt gegeben. Die geänderten Bedingungen gelten ab dem vom Unternehmen festgelegten Inkrafttretensdatum.

Artikel 13 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand)

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht Japans und sind nach diesem auszulegen. Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist das Bezirksgericht Tokio als Gericht des ersten Rechtszugs ausschließlich zuständig.

Teil 2: Dienstspezifische Bestimmungen

Teil 2 legt Bedingungen fest, die für den jeweiligen einzelnen Dienst spezifisch sind. Es gelten die Bestimmungen für die von Ihnen genutzten Dienste.

§ Run (TerraSignal Run)

Legt die spezifischen Bedingungen für die Nutzung von TerraSignal Run (Beratungsdienst zur Optimierung des Batteriebetriebs) fest.

R-1 (Verantwortung für die Marktteilnahme)

Die Verantwortung für die Teilnahme an Strommärkten wie JEPX und OCCTO liegt beim Nutzer oder beim vom Nutzer benannten BSP (Balancing Service Provider). Das Unternehmen stellt die Ausgabe der Gebotsplanerstellung ausschließlich als beratende Information zur Verfügung und übernimmt keine Verantwortung für die endgültige Gebotsentscheidung oder das Handelsergebnis. Das Unternehmen haftet ebenfalls nicht, wenn der Dienst aufgrund von Änderungen der Vorschriften der Marktbetreiber, Systemausfällen, Stromausfällen, Kommunikationsstörungen oder anderen Ereignissen höherer Gewalt nicht bereitgestellt werden kann.

R-2 (Haftungsausschluss für Prognosegenauigkeit)

Prognosewerte wie Spotpreise, Nachfrage und SOC-Verläufe sind probabilistische Schätzungen; das Unternehmen übernimmt keine Gewähr für deren Genauigkeit. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmens haftet das Unternehmen nicht für Imbalance, entgangene Gewinne oder sonstige Schäden, die aus Prognosefehlern resultieren.

R-3 (Batteriebetrieb)

Die Ausgabe des Unternehmens wird einem Energiemanagementsystem (EMS) als Eingangsinformation und Steueranweisung zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen kann aus den Optimierungsergebnissen abgeleitete Lade-/Entladesteueranweisungen an das EMS übermitteln; die endgültige Entscheidung über deren Ausführung sowie die endgültige Betriebsentscheidung für die Batterie trifft jedoch das EMS (der Nutzer oder ein vom Nutzer benannter Betreiber) im Rahmen seiner eigenen Sicherheitsbeschränkungen. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, korrekte Informationen wie Batteriespezifikationen und SCADA-Telemetriedaten bereitzustellen. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die aus der Ungenauigkeit solcher Informationen entstehen.

R-4 (Gebühren für Run)

Run ist ein vollständig erfolgsabhängiger Dienst (Beteiligung am realisierten Gewinn) ohne Vorabkosten, Fixgebühr oder monatliche Grundgebühr. Konkrete kommerzielle Bedingungen wie die Gewinnbeteiligungsquote, Mindestgarantien und SLAs werden in einer gesondert geschlossenen Einzelvereinbarung (Betriebsvereinbarung, MSA) festgelegt. Diese Bedingungen regeln die allgemeinen technischen Bedingungen für die Nutzung von Run.

§ Plan (wird ergänzt)

Plan wird derzeit noch nicht angeboten, weshalb hier keine Bestimmungen festgelegt sind. Mit der Einführung von Plan wird ein Abschnitt § Plan in diese Bedingungen aufgenommen; gegebenenfalls kann eine erneute Zustimmung erforderlich sein.